Schiedsamt
Mit dem Schiedsamt gibt es eine unbürokratische, schnelle und günstige Möglichkeit zur Beilegung von Auseinandersetzungen. Polizei und Gerichte sind nicht eingeschaltet. Ziel eines Schiedsamtes ist es, dass die Streitparteien einen gütlichen und für beide Seiten tragbaren Weg einer Einigung finden. Dies erfolgt in der Regel durch einen Vergleich, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien. Einen Urteilsspruch fällt ein Schiedsamt nie. In einigen Streitfällen ist es vor dem Gang zum Gericht sogar zwingend vorgeschrieben, in einem Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung zu erzielen.
Verhandelt werden vor Schiedsämtern z. B.
Privatklagendelikte wie
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- leichte und fahrlässige Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre
Ein Schiedsamt wird ehrenamtlich von den sog. Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) ausgeführt. Diese werden vom Rat der Gemeinde für eine Dauer von 5 Jahren gewählt.
Schiedspersonen in Legden
Schiedsperson | Stellvertretende Schiedsperson |
Bruno Klöpper |
Bruno König |
Auengrund 7 | Eschstr. 4a |
48739 Legden | 48739 Legden |
02566905857 | 02566/96886 |
01719873356 | |
schiedsamt@legden.de |
Alle Schiedspersonen in NRW
Für den Fall, dass eine Schiedsperson aus einer anderen Stadt oder Kommune zuständig ist, finden Sie die Adressdatenbank aller Schiedspersonen unter → Links.
Viele nützliche Tipps geben die Internetseiten des Justizportals NRW oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen.