Einzelhandels- und Zentrenkonzept
In der Gemeinde Legden haben sich in den letzten Jahren wie in nahezu allen Städten und Gemeinden erhebliche Veränderungen der Einzelhandelsstrukturen ergeben. Daneben haben sich aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels verändert. Darüber hinaus liegen in Legden Planungen zur Erweiterung
großflächiger Einzelhandelsbetriebe vor, sodass die Gemeinde dies zum Anlass genommen hat, ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept
aufzustellen.
Grundlage des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist eine aktuelle Bestandsaufnahme der örtlichen Angebotsstrukturen sowie eine Analyse der Nachfragesituation wie auch der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Analyse bildet die Basis zur Formulierung von Leitlinien und Zielsetzungen für Standortbereiche in Legden sowie für räumlich-funktionale Steuerungsinstrumente im Hinblick auf stadtverträgliche und zugleich wirtschaftlich tragfähige Einzelhandelsentwicklungen. Bestandteile des vorliegenden Konzeptes sind:
- eine umfassende und differenzierte Analyse der städtebaulichen und einzelhandelsspezifischen Ausgangssituation,
- eine detaillierte Analyse und Bewertung der gegenwärtigen Angebots- und Nachfragesituation im Einzelhandel,
- die Formulierung übergeordneter Leitlinien und Zielvorstellungen zur Steuerung des Einzelhandels,
- die Entwicklung eines räumlichen hierarchischen Zentrenmodells mit Zuweisung von Versorgungsfunktionen für die jeweiligen Standorte,
- die Herleitung und Darstellung zentraler Versorgungsbereiche hinsichtlich ihrer exakten räumlichen Lage und Ausdehnung (parzellenscharf) sowie ihrer Versorgungsfunktion (ggf. inkl. etwaiger Potenzialflächen),
- die Darstellung und Einordnung sonstiger Standorte und Agglomerationen des Einzelhandels (insb. großflächige Sonderstandorte),
- die Erarbeitung einer ortstypischen Sortimentsliste („Legdener Liste“),
- die Herleitung rechts- und planungssicherer Grundlagen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels („Ansiedlungsregeln“).
Darüber hinaus sind u. a. Aussagen zu zukünftigen, bedarfsgerechten Entwicklungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung, Vorgaben und Empfehlungen für die Bauleitplanung sowie die Herleitung rechts- und planungssicherer Grundlagen zur Steuerung des nicht großflächigen Einzelhandels Bausteine des Konzeptes.
Ziel des Konzeptes ist die Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktion der Gemeinde Legden, zur Attraktivitäts- und Zentralitätssteigerung des örtlichen Einzelhandels, zur Sicherung und Weiterentwicklung schützenswerter Standortbereiche sowie zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung beizutragen und Anreize für Investitionen an städtebaulich geeigneten Standorten zu schaffen.