Abfallentsorgung
Mit dem Begriff "Abfallentsorgung" sind verschiedene Aufgaben gemeint, die von der Gemeinde im Bereich der Abfallwirtschaft nach Gesetz zu erfüllen sind.
Dies sind das Einsammeln und Befördern von
- Restmüll
- Bioabfällen (= biologisch abbaubare Abfallanteile)
- Altpapier
- sperrigen Abfällen (=Sperrmüll)
- Elektro- und Elektronik-Altgeräten
sowie
- Information und Beratung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen
- Aufstellen, Unterhalten und Entleeren von Straßenpapierkörben.
Hierunter fallen aber auch die Sammlungen von Verpackungsmüll und Altglas, welche über den sog. "Grünen Punkt" durchgeführt werden.