Wasserversorgungskonzept
Die Gemeinden haben nach § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.
Der Rat der Gemeinde Legden hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 das Wasserversorgungskonzept beschlossen. Das Konzept einschließlich der Anhänge (siehe Dokumente) wurde der Bezirksregierung Münster zur Prüfung vorgelegt und nicht beanstandet.