Ortsrecht
Unter "Ortsrecht" versteht man das von der Gemeinde erlassene Recht, d. h. die vom Gemeinderat erlassenen Satzungen und Verordnungen. Dieses sind verbindliche Vorschriften, die allerdings nur für die Gemeinde Legden gelten.
Die Gemeinde Legden verfügt über eine Vielzahl von Satzungen (z.B. Hauptsatzung, Straßenreinigungssatzung, Hundesteuersatzung, etc.). Alle wichtigen Bestimmungen finden Sie hier zum Download.