Bürgermeister
Der Bürgermeister ist oberster Repräsentant und damit - nach dem Rat - das zweitwichtigste Organ der Gemeinde. Er übt dieses Amt hauptberuflich aus.
In dieser Funktion hat er insbesondere folgende Aufgaben
- Vorsitzender des Rates
- Leiter der Gemeindeverwaltung
- Vertretung der Gemeinde nach außen und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister kraft Gesetzes. Zu den Sitzungen lädt er ein und stellt auch die jeweilige Tagesordnung auf. Die Beschlüsse des Rates sowie auch der Ausschüsse werden von ihm vorbereitet und anschließend ausgeführt.
Als Leiter der Gemeindeverwaltung verteilt er die Verwaltungsgeschäfte und organisiert den Aufbau der Verwaltung und die verwaltungsinternen Abläufe. Er ist somit für die gesamte Aufgabenerledigung der Gemeindeverwaltung verantwortlich und Vorgesetzter aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auch die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten gehört dazu.
Daneben muss der Bürgermeister die Gemeinde nach außen repräsentieren, d. h. Grußworte sprechen, verdiente Bürgerinnen und Bürger ehren und an verschiedenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Gemeinde teilnehmen. Weiter ist er kraft seines Amtes Mitglied in verschiedensten Institutionen, Verbänden etc..