Bauanträge
Bauanträge sind für nahezu alle Bauvorhaben zu stellen. Ausnahmen sind in § 65 Abs. 1 BauO NRW (Landesbauordnung NRW) aufgelistet. Darüber hinaus können in Bebauungsplangebieten auch Wohngebäude, Stellplätze und Garagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung errichtet werden (§ 67 BauO NRW).
Über das baurechtliche Genehmigungsverfahren informiert die für die Gemeinde Legden zuständige Bauaufsichtsbehörde des Kreises Borken auf ihrer Homepage - siehe nebenstehende Links.
Hier finden sich nicht nur die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sondern auch die Ansprechpartner beim Kreis Borken.
Die Gemeinde Legden ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Erteilung ihres Einvernehmens bzw. ihrer Stellungnahme zuständig. Ihre Beteiligung beschränkt sich auf die Prüfung der bauplanungsrechtlichen und baugestalterischen Vorschriften.