Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung nach EU-Richtlinien für die Gemeinde Legden
Beteiligung der Öffentlichkeit in der Phase 2
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Das Gebiet der Gemeinde Legden ist von der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung nur an den Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn A 31, Bundesstraße 474 und Landesstraße 575 erfasst.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Da die betroffenen Straßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes liegen, können auch gegebenenfalls erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen nur über die zuständigen Behörden (Die Autobahn GmbH, Direktion Westfalen, Hamm, für die A 31 und Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld, für die B 474 und L 575) veranlasst werden.
Die Gemeinde Legden bietet Ihnen hiermit die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die erste Phase der Beteiligung fand in der Zeit vom 15.01.2024 bis 14.02.2024 statt.
Im Rahmen der Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan Stufe 4 im Entwurf
in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschl. 03.05.2024
veröffentlicht.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird ergänzend im Rathaus der Gemeinde Legden, Amtshausstraße 1, 48739 Legden, zu folgenden Zeiten zur Verfügung gestellt:
montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
dienstags von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und im oben genannten Zeitraum Stellungnahmen zu den betroffenen Bereichen in der Gemeinde Legden (z. B. schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift) abgeben.