Auskunft nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Bereits im Dezember 2004 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Diese gesetzliche Bestimmung soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Ratsmitglieder und sachkundige Bürger*innen/Einwohner*innen sind deshalb nach § 7 dieses Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Bei der Gemeinde Legden erfolgt die geforderte Veröffentlichung auf der Homepage im Ratsinformationssystem. Die Daten können dort im Verzeichnis der Ratsmitglieder bei den einzelnen Personen eingesehen werden.
Hinweis:
Die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie deren Aktualisierung liegt bei den jeweiligen Meldepflichtigen. Von der Gemeinde Legden wird keine Garantie für diese Angaben übernommen.