Gemeinde Legden

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Pflegeberatung

Allgemeine Informationen

Ob stationär oder zu Hause: Für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen der Pflegeversicherung.

Verfahrensablauf

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen. 

Möchten Sie eine völlig trägerunabhängige Beratung, so wenden Sie sich an den nebenstehenden Ansprechpartner und weitere hilfreiche  Informationen rund um das Thema „Pflege“ finden Sie auch unter nachstehendem Link auf der Seite des Kreises Borken.

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