Bau-Turbo
Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (§ 246e BauGB) – dem sogenannten Bau-Turbo – ein zentrales Signal für schnelleren und einfacheren Wohnungsbau gesetzt. Das Gesetz ist am 30.10.2025 in Kraft getreten und gültig bis 31.12.2030.
Ziel ist es, kommunale Verfahren zu entlasten, Planungen zu beschleunigen und Wohnraum schneller verfügbar zu machen.
Mit dem neuen Gesetz können abweichende Regelungen vom Bauplanungsrecht zugelassen werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Das eröffnet mehr Flexibilität bei der kommunalen Bauleitplanung und ermöglicht es, Projekte gezielter voranzubringen – gerade dort, wo Wohnraum dringend benötigt wird.
Organisationseinheiten
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