Gemeinde Legden

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Personalausweis

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BürgerserviceStandort anzeigen
Hauptstraße 32
48739 Legden
Telefon: 02566 910-260
E-Mail:

Montag bis Freitag, außer Mittwoch
08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Montag, Dienstag
14:30 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkstreifen an der Hauptstraße oder Parkplatz vor dem Rathaus in ca. 50 Meter Entfernung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig

Sie können Ihren Personalausweis beim Bürgerservice beantragen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr erhoben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgerservice beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Nehmen Sie hierzu vorab mit uns Kontakt auf.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Seit dem 2. August 2021 werden bei jeder Personalausweisbeantragung die Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument verpflichtend abgenommen. Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgerservice der Gemeinde Legden (Kontaktdaten s. rechts)

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden. 
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass (gültig oder bereits abgelaufen).
  • Falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Lichtbild:
    Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Aufnahme direkt im Bürgerservice an einem PointID-Aufnahmegerät. Für die Nutzung wird eine Gebühr in Höhe von sechs Euro erhoben
    • Aufnahme durch einen zertifizierten Fotodienstleister, der das Lichtbild anschließend digital (Cloud) bereitstellt
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Ausweisdokumente sind bei Antragstellung zu entrichten und gliedern sich wie folgt:

Dienstleistung Gebühr
Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Lichtbildaufnahme im Bürgerservice mittels PointID-Aufnahmegerät 6,00 €
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am
Hauptwohnsitz
13,00 €
Zuschlag für die Ausstellung durch konsularische oder diplomatische
Vertretung im Ausland
30,00 €
   
Welche Fristen muss ich beachten?

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Läuft Ihr vorhandener Personalausweis in kürze ab und Sie verfügen nicht über ein anderes gültiges Passdokument ist der Personalausweis rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen. Die Bearbeitungs- und Produktionsdauer durch die Bundesdruckerei ist hierbei zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerservice abholen können.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich beim Bürgerservice vorsprechen. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

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