Gemeinde Legden

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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

HINWEISE

Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft. D.h. Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt bzw. verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsende gültig. In Zukunft sollte rechtzeitig vor Reiseantritt darauf geachtet werden, dass entweder ein biometrischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können bzw. vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen, weil die Person anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann.

Für alle Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Er kann verlängert bzw. aktualisiert werden. Die Verlängerung bzw. Aktualisierung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen, ansonsten ist eine Neuausstellung zwingend erforderlich.

Verfahrensablauf

Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses muss der Antrag persönlich von der Person gestellt und unterschrieben werden, die das Sorgerecht über das Kind hat. Sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen auch beide Elternteile den Antrag stellen, wobei es ausreicht, wenn ein Elternteil den anderen Teil schriftlich bevollmächtigt. Zur Prüfung der Unterschriften sind die Personalausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Auch das Kind selbst muss bei der Antragstellung im Bürgerservice anwesend sein.

Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass ist ab Ausstellung ein Jahr gültig.

Verlängerung / Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert werden. Das Verfahren entspricht dem der Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses. Voraussetzung ist, dass der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden. Infos erhalten Sie z. B. über das Auswärtige Amt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Informationen hierüber finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei) - das Lichtbild wird direkt vor Ort im Bürgerservice erstellt. 
  • Personalausweis oder Reisepass beider sorgeberechtigten Eltern und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
  • Sofern vorhanden den bisherigen Kinderreisepass
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
    (sofern bisher kein Ausweispapier ausgestellt wurde bzw. Unklarheiten oder Änderungen bei Namensführung, Geburtsdatum oder -ort vorliegen)
  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils: schriftliche Erklärung des Sorgeberechtigten gegenüber der Passbehörde (in Zweifelsfällen verlangt die Behörde die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?

Kinderreisepass
                                                   

Gebühr
(in EUR)

Ausstellung

13,00

Verlängerung

6,00

Aktualisierung

6,00

Zahlungen sind auch mit EC-Karte möglich.

Rechtsgrundlage
  • § 1 Abs. 2 Nr. 2 Passgesetz
  • § 4 Passgesetz
  • §5 Abs. 2 und 4 Passgesetz
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Infobereich

Ansprechpartner

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  • BürgerserviceStandort anzeigenHauptstraße 32
    48739 Legden
    Telefon: 02566 910-260
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    Parkstreifen an der Hauptstraße oder Parkplatz vor dem Rathaus in ca. 50 Meter Entfernung.
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