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Reisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Reisepass für Kinder

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass (Ausstellung bis 31.12.2023)

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes VerlängerungsKlebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
  • wurde bis zum 31.12.2023 nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Seit dem 01.01.2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Beantragung des Reisepasses

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 3 bis 4 Wochen. Diese kann allerdings aufgrund von Feiertagen, eines höheren Antragsaufkommens bei der Bundesdruckerei, etc. auch bis zu 6 Wochen betragen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann allerdings nicht übernommen werden.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Verfahrensablauf

Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerservice zwingend erforderlich.

Bei Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche muss der Antrag persönlich von der Person gestellt und unterschrieben werden, die das Sorgerecht über das Kind hat. Sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen auch beide Elternteile den Antrag stellen, wobei es ausreicht, wenn ein Elternteil den anderen Teil schriftlich bevollmächtigt (sh. Formulare). Zur Prüfung der Unterschriften sind die Personalausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Auch das Kind selbst muss bei der Antragstellung im Bürgerservice anwesend sein.

Bei der Antragstellung werden neben den üblichen Daten (Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, Wohnort, Staatsangehörigkeit) die Fingerabdrücke (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) und die Unterschrift (ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr) des Passinhabers aufgenommen.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Dieses dauert in der Regel rund 3 bis 4 Wochen, daher sollten Sie den Antrag rechzeitig vor der Reise bzw. vor Ablauf Ihres aktuellen Reisepasses stellen.

Aufgrund eines aktuell hohen Antragsaufkommens bei der Bundesdruckerei kann es zu einer längeren Produktionsdauer von bis zu 6 Wochen kommen.

Expresspass:
In besonders eiligen Fällen kann ein Reisepass in einem kostenpflichtigen Expressverfahren innerhalb von 72 Stunden hergestellt werden. Hierzu muss der Antrag bis 11:00 Uhr morgens gestellt werden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann jedoch nicht übernommen werden.

Vorläufiger Reisepass:
Ist auch die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich, kann in begründeten Ausnahmefällen (Nachweis erforderlich) ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass sofort ausgestellt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob das Einreiseland diesen auch anerkennt oder aber zusätzlich ein Visum benötigt wird (z. B. bei Einreise in die USA). Infos erhalten Sie z. B. über das Auswärtige Amt.

Abholung:
Der Reisepass ist persönlich bei uns im Bürgerservice in Empfang zu nehmen. Sofern Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie auch eine andere Person hiermit beauftragen. Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie diese Person schriftlich bevollmächtigen (sh. auch Formulare).

Gültigkeitsdauer:

Passart              Gültigkeit
ePass (Personen unter 24 Jahre)                6 Jahre
ePass (Personen über 24 Jahre) 10 Jahre
Zweitpass 6 Jahre
vorläufiger Reisepass 1 Jahr

 
Änderung:
Aktualisierungen oder Änderungen im Reisepass sind nur möglich bei der Augenfarbe, der Größe oder dem Wohnort. In allen anderen Fällen muss u. U. ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
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    48739 Legden
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