Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig
- Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig
Sie können Ihren Personalausweis beim Bürgerservice beantragen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr erhoben.
