Umsetzung Grundsteuerreform in Legden
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken
Mit den Abgabenbescheiden für das Jahr 2025 wird erstmals die Grundsteuer für Grundstücke in der Gemeinde Legden mit den vom Finanzamt seit 2022 festgestellten neuen Grundsteuerwerten erhoben.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zu den Neuerungen.
Was hat sich geändert und was sollten Sie wissen:
Was tun, wenn Sie einen Fehler entdecken?
Sollten Sie dennoch Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Grundsteuerfestsetzung haben, wenden Sie sich vorbereitet und bedacht an die zuständigen Stellen. Auf Grund der vielen Änderungen durch die Reform wird mit vielen Anrufen gerechnet.
-
Fragen/Fehler beim Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag: Wenden Sie sich an das Finanzamt. In den meisten Fällen wird dies für die Gemeinde Legden das Finanzamt Ahaus sein. Sie können die Grundsteuer-Hotline unter der Telefon-Nr.: 02561 929-1959 anrufen.
-
Fragen/Fehler zum Hebesatz: Wenden Sie sich an die Steuerabteilung der Gemeinde Legden, welche Sie unter den Telefon-Nr.: 02566 910-270 erreichen können. Wenn möglich, schreiben Sie uns eine E-Mail an abgaben@legden.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

