Aus der Geschichte Asbecks und Legdens
Auszug aus dem von Dr. Manfred Wolf in der Jubiläums-Festschrift der Gemeinde Legden im Jahr 1992 veröffentlichten gleichnamigen Aufsatz.
Die Urkunde von 1092 gilt als gefälscht.
Für diese Behauptung wird angeführt, dass die Schrift der Urkunde eher dem 12. Jahrhundert angehört, dass in ihr schon ungewöhnlich früh Familiennamen erscheinen und dass beim Siegel die Abgrenzung des Siegelbildes von der Umschrift durch Linien damals noch nicht üblich war. Als Motiv wird unterstellt, dass das Stift Überwasser seine Rechte in Wehr wahren wollte, als das Kloster Asbeck dort ebenfalls Besitz gewann. Diese Argumente sind nicht unbedingt zwingend, da in der fraglichen Zeit nur sehr wenige Urkunden überhaupt nachweisbar sind, womit das Vergleichsmaterial fehlt.
Auffallend springt aber selbst beim flüchtigen Hinschauen ins Auge, dass das Datum verändert wurde. Ursprünglich stand an der betreffenden Stelle wohl das Wort »centesimo«, was als Datum 1100 ergab. Da aber Bischof Erpho schon 1097 gestorben ist, mußte man die Zahl verändern. Unter Benutzung der vorhandenen Schäfte hat man in einer sehr ungewöhnlichen Abkürzungsweise die Zahl 1092 eingesetzt.
Ein weiteres grobes Versehen ist bei der Angabe der Indiktion unterlaufen. Um den Dokumenten eine gewisse Feierlichkeit zu verleihen, wurde in mittelalterlichen Urkunden als zusätzliche Datierung diese nichts mehr bedeutende Angabe beigefügt. Die Indiktion stammt wahrscheinlich aus Ägypten und beinhaltete in der Römerzeit einen Zyklus der Zinszahlung von 15 Jahren. Im Jahre 1092 wäre die 15. Indiktion an der Reihe gewesen. Das Jahr 1093 hätte wieder mit der 1. Indiktion begonnen. Es ist kaum vorstellbar, dass in einer bischöflichen Kanzlei ein solcher Irrtum mit der Einführung der 20. Indiktion passiert wäre.
Der Begriff der Fälschung umfasst nun ein weites Feld. Es reicht von der Absicht, durch die Fälschung eines Dokuments ein Gut erschleichen zu wollen, auf das man keinen Anspruch hat, bis etwa zur eigenmächtigen Richtigstellung einer falschen Ziffer des Geburtsdatums im Personalausweis. Dem Bereich des letzteren ist nun eher die Fälschung der Urkunde von 1092 zuzuordnen. Das Stift Überwasser hatte ja tatsächlich rechtmäßig Besitz in Wehr. Es ist nicht denkbar, dass es diese Güter ohne Urkunde erhalten hat. Möglicherweise ist eine echte Urkunde beim Brand von 1071 oder später vernichtet worden. Die Schenkung in Wehr wird dem Bischof Erpho zugeschrieben. Er spielte sicherlich in der Erinnerung des Klosters eine herausgehobene Rolle, da er die Kirche nach dem Neubau geweiht hat. Er hatte ja auch ein Motiv für eine Schenkung, da das Stift ja durch den Brand in eine gewisse Notlage geraten war. Wenn die Urkunde allerdings erst im 12. Jahrhundert verfasst worden ist, konnte im Stift bereits in Vergessenheit geraten sein, dass möglicherweise die Güterübertragung dem Stifter, Bischof Hermann, zu verdanken war.
Zwischen dem Erwerb der Güter durch den Bischof und der Übertragung an das Stift lag ein längerer Zeitraum. Das geht daraus hervor, dass der Vogt Walo, dem der Schutz der Güter zunächst anvertraut worden war, inzwischen abgetreten war und durch einen anderen Vogt ersetzt wurde. Offen muss bleiben, ob dieser Walo als Vogt des Bischofs oder als Vogt des Stifts amtierte. Wenn das letztere wahrscheinlicher ist, so weist dies wieder auf eine Schenkung durch Bischof Hermann hin.
Die Personen, die in der Urkunde von 1092 genannt werden, sind, da zeitgleiche Urkunden fehlen, sonst kaum nachzuweisen. Der Dompropst Ludolf und der Domdechant werden nur in dieser Urkunde belegt. Der Vogt Walo könnte vielleicht mit dem Walo identisch sein, der in der Zeit von 1074 bis 1088 den Haupthof Riesenbeck dem Kloster Iburg schenkte.
In der Urkunde wird von einem Eigengut des Ocelin von Wehr mit Zäunen und Gebäuden gesprochen. Das weist auf die Existenz eines bestimmten Hofes hin. Einen solchen Hof hat das Stift Überwasser in Wehr bzw. Legden nicht besessen. Es ist auch nicht anzunehmen, dass ein solcher Hof, bei dem es sich um einen Oberhof handeln müsste, einfach verschwunden wäre. In späteren Güterverzeichnissen des Stifts Überwasser findet sich jedoch nur der Zehnt aus dem Eigengut nachgewiesen, der den Verkäufern zunächst auf Lebenszeit gegen eine geringe Anerkennungsgebühr überlassen wurde.
Im ältesten Verzeichnis der Einkünfte des Stifts Überwasser, das im 11. bis 12. Jahrhundert in ein Evangelienbuch eingetragen wurde, findet sich der Vermerk: «pro decima in Were 12 Molt siliginis« = als Zehnt in Wehr 12 Molt Roggen. Schon sehr früh wurde also vom Stift die Zusatzabgabe des Zehnten nicht, wie allgemein üblich, »in natura«, d.h. jede zehnte Garbe unmittelbar vom Feld abgeholt, was die Feldarbeiten ungemein behinderte, sondern offensichtlich aufgrund einer Vereinbarung mit den Zehntpflichtigen als sogenannter »Sackzehnten«, d.h. in der Form gedroschenen Korns, erhoben. Das Stift Überwasser besaß in Wehr nicht von allen Höfen den Zehnten. In der Urkunde von 1092 wird ja z.B. extra erwähnt, dass einige Höfe dem Stift Vreden unterstanden. Welche Höfe zum Eigengut des Ocelin gehörten, wird in einer Akte des 17. Jahrhunderts dargelegt. Im Jahre 1649 bemühte sich das Stift Überwasser, den Zehnten, der im Dreißigjährigen Krieg lange Zeit nicht entrichtet worden war, wieder geliefert zu bekommen. Viele Inhaber der Höfe seien verlaufen, einige verstorben. Einige Hofgebäude seien auch verfallen. Die Ländereien dieser Höfe würden aber insgesamt von den Nachbarn »besamt«. In diesem Zusammenhang werden auch die in Wehr dem Stift Überwasser zehntpflichtigen Höfe genannt: Plenterinck, Enninck, Duding, Loysinck, Hunninck, Werninck, Blankenfort und Herderinck.
In der Urkunde von 1092 wird noch keine Unterscheidung zwischen dem großen oder Kornzehnt und dem kleinen oder blutigen Zehnt getroffen. Letzterer war jedenfalls im 17. Jahrhundert ebenfalls im Besitz des Stifts Überwasser. Er betraf die Abgabe jeden zehnten Stückes der Klein- und Jungtiere.
Die Urkunde von 1092 ist, wie erwähnt, nicht echt. Ihr Inhalt ist aber durchaus glaubwürdig. Durch den Nachweis der Zusammenhänge zwischen dem Stift Überwasser und der Bauerschaft Wehr enthält sie für die Landesgeschichte wertvolle Informationen. So kann sie durchaus als Grundlage für das Jubiläum einer Ersterwähnung von Legden und Asbeck dienen.