Information zu den Nachweisen der ehrenamtlichen Tätigkeit
Als Nachweise für die Ausübung einer ehrenamtlichen
Tätigkeit in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein ist
zusätzlich erforderlich:
- Tätigkeit als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand
(Auszug aus Vereinsregister) oder
- Tätigkeit als Übungsleiter z.B. in einem Sportverein
(Nachweis durch den Vereinsvorstand)