HINWEISE
Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft. D.h. Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt bzw. verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsende gültig. In Zukunft sollte rechtzeitig vor Reiseantritt darauf geachtet werden, dass entweder ein biometrischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können bzw. vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen, weil die Person anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann.
Für alle Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Er kann verlängert bzw. aktualisiert werden. Die Verlängerung bzw. Aktualisierung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen, ansonsten ist eine Neuausstellung zwingend erforderlich.
