Gemeinde Legden

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Wiederannahme eines früheren Namens

Allgemeine Informationen

Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie können auch eine Bescheinigung über die Namensänderung erhalten.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt:
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung
Welche Gebühren fallen an?

Beurkundung der Namensänderung

21,00 €
Bescheinigung über die Namensänderung       

9,00 €

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Ansprechpartner

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner

  • StandesamtStandort anzeigenHauptstraße 32
    48739 Legden
    Telefon: 02566 910-260
    E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.leg­den.­de/­stan­des­amt
    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag, außer Mittwoch
    8:30 bis 12:30 Uhr
    Montag - Donnerstag
    14:30 bis 16:30 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Parkmöglichkeiten:
    Parkstreifen an der Hauptstraße oder Parkplatz vor dem Rathaus in ca. 50 Meter Entfernung.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig