Wenn Sie in Legden
- geboren sind,
- geheiratet haben,
- Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben,
- oder Ihr Angehöriger hier verstorben ist
können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.
Wenn Sie in Legden
können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.
Für die Beantragung einer Urkunde ist keine Form vorgeschrieben, sodass sie mündlich, telefonisch oder auch schriftlich bei uns beantragt werden kann. Zur Vereinfachung können Sie die obenstehenden Online-Services nutzen und die Urkunden direkt online beantragen und auch bezahlen.
Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Sie jedoch nur die Urkunden, in denen Sie oder Ihre unmittelbaren Verwandten eingetragen sind. Sollten Sie für eine andere Person eine Urkunde beantragen, so benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung dieser Person (Vollmacht).
können nur bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall eingetreten ist bzw. die Beurkundung vorgenommen wurde. Dies bedeutet z. B.: Eine Geburtsurkunde erhalten Sie nur in dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden.
Wichtig: Bei Geburten in Krankenhäusern ist der Geburtsort der Ort, in dem das Krankenhaus steht - nicht der Wohnort der Eltern.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde (auch internationale Urkunde) beträgt 12,00 EUR. Werden gleichzeitig mehrere Urkunden benötigt, kostet jede weitere Urkunde 6,00 EUR.
Für das Suchen eines Eintrags (nur wenn die Daten der Person nicht bekannt sind) wird je Suchfall 30,00 bis 99,00 EUR an Gebühren erhoben. Hinzu kommen hier noch die Gebühren für die Ausstellung einer Urkunde.
Die Urkunden können Sie über die Online-Services ganz bequem online beantragen und auch direkt online bezahlen.