Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung muss der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt vorlegen. Die Arztwahl ist dabei frei.
Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann formlos im Bürgerservice der Gemeinde Legden beantragt werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)