Gemeinde Legden

Kopfbereich / Header

Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Minderjährige, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist. Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Dieser muss dem behandelnden Arzt vorlegt werden.
Gleiches gilt für eine Nachuntersuchung, die nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres vorgeschrieben ist.
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgestellt. Dieser muss vorab selbst ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen werden.

Verfahrensablauf

Seit 01.10.2023 ist die Antragstellung ausschließlich online möglich.

Jugendliche ab 16 Jahren können diesen selbst beantragen. Wenn er jünger ist, können die Erziehungsberechtigten dies übernehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausweisdokument mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

zurück

Infobereich

Ansprechpartner

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner

  • BürgerserviceStandort anzeigenHauptstraße 32
    48739 Legden
    Telefon: 02566 910-260
    E-Mail:
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag, außer Mittwoch
    08:30 Uhr – 12:30 Uhr
    Montag, Dienstag
    14:30 Uhr – 16:30 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Parkstreifen an der Hauptstraße oder Parkplatz vor dem Rathaus in ca. 50 Meter Entfernung.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig