Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Wenn Sie Ihre Steuer-ID verlegt haben und bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht abfragen können, können Sie sie unter untenstehenden Link beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern. Ihre Steuer-ID geht Ihnen dann per Brief zu.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.