Gemeinde Legden

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Meldebestätigung

Allgemeine Informationen

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

Auf Antrag stellt die Meldebehörde betroffenen Personen eine Meldebescheinigung in Schriftform aus.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname
  2. früherer Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Außerdem können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  3. frühere Anschriften
  4. Einzugs- sowie Auszugsdatum
  5. Familienstand

Hinweis: Der Online Antrag kann von Personen gestellt werden, die älter als 16 Jahre alt und in Legden gemeldet sind. 

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

Beantragung per Post

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

  • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
  • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
  • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

Online-Beantragung

Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:

  • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

Eine Gebühr in Höhe von 9,00 € fällt an.

Was sollte ich sonst noch wissen?
  • Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
  • Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
Bemerkungen

Volljährige Kinder

Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

Rentenzwecke

Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

Lebensbescheinigung

Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

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