Gemeinde Legden

Kopfbereich / Header

Gestattung - Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis §12

Allgemeine Informationen

Vorübergehende Gaststättengenehmigung

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Dies gilt insbesondere für Zeltbetriebe bei Schützenfesten, Getränkeständen bei Märkten, Umzügen, öffentlichen Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Werbe- und sonstigen Veranstaltungen wenn dabei alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Für die Abgabe von Speisen und alkolholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig, vier bis sechs Wochen, vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich Musik spielen lassen, öffentliche Verkehrsflächen nutzen, ein Gelände einfriedigen oder ein Festzelt aufbauen wollen.

Welche Gebühren fallen an?

Die individuelle Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand.

zurück

Infobereich

Ansprechpartner

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner

  • BürgerserviceStandort anzeigenHauptstraße 32
    48739 Legden
    Telefon: 02566 910-260
    E-Mail:
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag, außer Mittwoch
    08:30 Uhr – 12:30 Uhr
    Montag, Dienstag
    14:30 Uhr – 16:30 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Parkstreifen an der Hauptstraße oder Parkplatz vor dem Rathaus in ca. 50 Meter Entfernung.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig