Vermissen Sie einen Gegenstand oder ein Tier?
Haben Sie etwas gefunden?
Allgemein:
Eine Fundsache / ein Fundtier ist umgehend zu melden bzw. abzugeben. Natürlich können Sie nachfragen, wenn Sie etwas verloren haben.
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Haben Sie etwas gefunden?
Allgemein:
Eine Fundsache / ein Fundtier ist umgehend zu melden bzw. abzugeben. Natürlich können Sie nachfragen, wenn Sie etwas verloren haben.
Fundsachen können Sie zu Hause aufbewahren oder beim Bürgerservice, Hauptstraße 32 in Legden abgeben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Bei Tieren und leichtverderblichen Gütern beträgt die Aufbewahrungsfrist 2 bis 4 Wochen.
Wird die beim Bürgerservice verwahrte Sache abgeholt, wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Fundsache.
Für Fundsachen hat der Eigentümer dem Finder evtl. Finderlohn zu zahlen.