Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Das Ausmaß einer Behinderung wird mit einem Grad der Behinderung (GdB) durch eine Behörde festgestellt. Die Feststellung dieses GdB erfolgt nur auf Antrag. Wird ein GdB von 50 oder mehr festgestellt, gilt die Person als schwerbehindert. Bei einer solchen Schwerbehinderung wird dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Feststellung einer (Schwer-) Behinderung, Schwerbehindertenausweis
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist bei uns der Kreis Borken, der umfangreiche Informationen zum Antragsverfahren auf seinen Internetseiten zusammengestellt hat.
Formulare zur Antragstellung erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Borken. Dort besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Darüber hinaus halten wir im Bürgerservice ebenfalls Formulare für die Feststellung oder die Änderung der Behinderung vor. Nach dem Ausfüllen können Sie den Antrag bei uns im Bürgerservice abgeben, wir leiten ihn an den Kreis Borken weiter. Der weitere Schriftverkehr erfolgt dann direkt vom Kreis Borken.
Zuständige Stelle
Kreis Borken
Fachbereich Soziales
Burloer Straße 93
46325 Borken
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Feststellung der Behinderung ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann schriftlich oder online gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung auf Feststellung der (Schwer)- Behinderteneigenschaft ist kostenlos.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Vergünstigungen
Je nach Art der Behinderung können durch den Ausweis Vergünstigungen (Nachteilsausgleiche) durch den Schwerbehinderten in Anspruch genommen werden. Sie dienen dazu Mehraufwendungen oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen (z. B. im Arbeitsleben sowie bei der Renten- oder Krankenversicherung). Darüber hinaus können weitere Vergünstigungen möglich sein, allerdings müssen hierfür die entsprechenden Merkmale im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein (z. B. die Kostenbefreiung im öffentlichen Personenverkehr beim Merkmal "G" oder "aG").
Weitere Informationen zu den Merkmalen auf dem Schwerbehindertenausweis und die Vergünstigungen hieraus erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Borken.