Gemeinde Legden

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C-Gebühren

Allgemeine Informationen

Die natürlich fließenden Gewässer in der Gemeinde Legden werden von verschiedenen Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Die Gemeinde wird von diesen zu den Kosten für die Unterhaltung herangezogen und legt diese als Gebühr auf die Eigentümer der an den Gewässern liegenden Grundstücke um.

Folgende Wasser- und Bodenverbände gibt es in Legden:

  • Oberes Dinkelgebiet
  • Mittleres Dinkelgebiet
  • Oberes Aagebiet
  • Mittleres Aagebiet
  • Dinkel

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe, Nutzung und Lage der Grundstücke. Die Gebühr wird jährlich erhoben.

Verfahrensablauf

Mit dem jährlichen Bescheid über die Grundbesitzabgaben werden diese Gebühren von Ihnen erhoben.

Welche Gebühren fallen an?

Aktuelle Gebühren für Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverband

versiegelte Fläche

unversiegelte Fläche
Oberes Dinkelgebiet0,03089 EUR/qm0,00030 EUR/qm
Mittleres Dinkelgebiet0,04688 EUR/qm0,00022 EUR/qm
Oberes Aagebiet0,07597 EUR/qm0,00029 EUR/qm
Mittleres Aagebiet0,10643 EUR/qm0,00034 EUR/qm
Dinkel0,00 EUR/qm0,00 EUR/qm

Gültig ab 01.01.2026

Rechtsgrundlage

Satzung der Gemeinde Legden zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW v. 13.12.2017 in der 2. Änderungssatzung v. 21.12.2021.

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Ansprechpartner

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner

  • Steuern, GebührenStandort anzeigenRathaus
    Amtshausstraße 1
    48739 Legden
    Telefon: 02566 910-270
    Telefax: 02566 910-222
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag
    08.30 - 12.30 Uhr
    Donnerstag auch
    14.30 - 17.00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Parkmöglichkeiten kostenfrei direkt vor dem Gebäude.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig