Gemeinde Legden

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Briefwahl

Allgemeine Informationen

Bei allen Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten oder aus sonstigen Gründen nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Verfahrensablauf

Briefwahlunterlagen © Jürgen Göckemeyer, Gemeinde LegdenFür die Briefwahl brauchen Sie Briefwahlunterlagen, die im Briefwahlbüro der Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden können. Zulässig sind auch Telefax oder E-Mail.

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Tipp: Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro abholt, kann dort seine Stimme auch sofort abgeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist gebührenfrei.

Wer zahlt das Porto für die Rücksendung?
Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung des Wahlbriefes für den Briefwähler portofrei. Nur bei Versand aus dem Ausland ist der Wahlbrief ausreichend zu frankieren. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler selbst.

Welche Fristen muss ich beachten?

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden, in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr.

Bis wann muss der Wahlbrief abgesandt werden?
Der Wahlbrief muss unbedingt so rechtzeitig mit der Post abgesandt oder bei der Gemeinde abgegeben werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen bis 16:00 Uhr) in der Gemeinde vorliegt. Bei Ausübung der Briefwahl in den letzten Tagen vor dem Wahlsonntag empfiehlt sich daher die persönliche Abgabe des Wahlbriefes im Bürgerservice.

Anträge / Formulare

Zur Antragstellung kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Wahlscheinantrag genutzt werden. Sie haben ebenfalls auch die Möglichkeit einen Antrag mündlich, per E-Mail oder Online auf der Internetseite der Gemeinde zu stellen. Hierzu können Sie ganz einfach den aufgedruckten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen und werden somit automatisch zu dem Antragsformular weitergeleitet.

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