Gemäß § 11 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Legden vom 06.12.2018 sind Brauchtumsfeuer Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer.
Brauchtumsfeuer dürfen nicht von Privatpersonen ausgerichtet werden!!!
Brauchtumsfeuer sind spätestens 14 Tage vor ihrer Durchführung bei der Gemeinde Legden anzuzeigen. Die Anzeige muss über das auszudruckende Formular unten erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Organisation die das Brauchtumsfeuer durchführen möchten,
- Name, Anschrift und Alter der verantwortliche(n) Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt(en),
- Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll,
- Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials,
- getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Handy für Notruf).
Zu beachtende Hinweise finden Sie unten im Merkblatt „Brauchtumsfeuer“ und in der „Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“.
