Bildung und Teilhabe / Chancen für Kinder
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen werden unterstützt und gefördert. Sie können Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit, Mittagsessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung erhalten.
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag