Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig.
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.
Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Zuständig ist die Ausländerbehörde des Kreises Borken. Sie werden dorthin weitergeleitet.