In vielen Fällen sind derart zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzbar für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren, in einigen Fällen – wie im untenstehenden Bild – ist eine Nutzung kaum möglich – und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es gar kein Durchkommen mehr.
Gehwege sind Schulwege. Zudem müssen Kinder unter acht Jahren zum Radfahren den Gehweg benutzen. Durch Gehwegparken wird häufig die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Wenn Kinder unbedacht auf die Straße ausweichen, stellt das eine große Gefahr dar. Außerdem schränken parkende Fahrzeuge, also auch Motorräder und Motorroller auf Gehwegen die Fußwege- und Aufenthaltsqualität ein.
Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Gehwegen zu parken. Zumal: es grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist.