Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Legden vorsprechen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit uns aufzunehmen.
Für Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag für den Personalausweis stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Voraussetzungen
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass,
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Informationen hierüber finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Welche Gebühren fallen an?
- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 €
- Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 €
Zahlungen sind auch mit EC-Karte möglich.