Bei allen Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne.
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten oder aus sonstigen Gründen nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.