Deutsche Staatsangehörige die noch niemals verheiratet waren:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Als Familienstandsnachweis eine aktuelle Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit, der Religionszugehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Legden, wird die Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
- Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes.
- Haben Sie gemeinsame Kinder?
Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder vor, in der beide Verlobten als Eltern genannt werden.
In der Regel reichen die genannten Urkunden aus. In Einzelfällen können aber Besonderheiten auftreten, die im Vorfeld nicht immer absehbar sind und die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig machen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat einer der Verlobten mehrere Wohnsitze oder haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so empfiehlt es sich, die Eheschließung direkt dort anzumelden.
Deutsche Staatsangehörige die bereits verheiratet waren:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Als Familienstandsnachweis eine Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz mit den Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes (diese soll bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Legden, wird die Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
- Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes.
- Einen aktuellen Eheregisterausdruck oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe. Diese Urkunde ist zu erhalten beim Heiratsstandesamt.
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde zum Nachweis der Auflösung der Ehe
- Weitere Vorehen und ihre Auflösung sind glaubhaft zu machen
- Haben Sie gemeinsame Kinder?
Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder vor, in der beide Verlobten als Eltern genannt werden.
In der Regel reichen die genannten Urkunden aus. In Einzelfällen können aber Besonderheiten auftreten und die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig machen.
Wann und wo können wir in Legden heiraten?
Beim Standesamt Legden können Sie in mehreren Trauzimmern des Hauses Wessling, Busshook 6, in Legden sowie in Asbeck im Dormitorium, Stiftsstr. 20 heiraten.
Auch Trauungen an Samstagen und Freitagen sind bei uns kein Problem. In der Zeit von 09.00 Uhr -17.00 Uhr sind an jedem Werktag Trauungen möglich.
Eheschließung und Urkundensammlung
Es besteht für Sie keine Pflicht, anlässlich einer Eheschließung ein Stammbuch zu erwerben. Allerdings ist es eine schöne Tradition, während der Trauungszeremonie durch den Standesbeamten ein Stammbuch mit Ihrer persönlichen Urkundensammlung in Empfang zu nehmen. Dieses Stammbuch enthält eine Eheurkunde. Später können darin gegebenenfalls auch die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder aufbewahrt werden. Allerdings sind sowohl das Stammbuch als auch die standesamtlichen Urkunden kostenpflichtig.
Sind Trauzeugen erforderlich?
Trauzeugen sind mittlerweile keine gesetzliche Verpflichtung mehr. Da sie aber eine traditionelle Bedeutung haben, können Sie am Tag der Eheschließung einen oder zwei Zeugen benennen. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Trauzeugen bei der Eheschließung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Ist ein Ringwechsel vorgeschrieben?
Eine Verpflichtung besteht nicht. Wenn Sie sich aber als äußeres Zeichen Ihrer Verbundenheit Trauringe anstecken möchten, geben wir Ihnen im Rahmen Ihrer Eheschließung Gelegenheit dazu.