Denkmäler
Bestimmte Gebäude und Objekte sind für die Geschichte oder Entwicklung eines Ortes von besonderer Bedeutung und werden deshalb als Bau- oder Bodendenkmal unter besonderen Schutz gestellt. Geregelt ist dies im Denkmalschutzgesetz NRW.
Mit der Denkmalschutzplakette kann das unter Schutz stehende Objekt auch nach außen hin als solches gekennzeichnet werden.
In der Gemeinde Legden gibt es u. a. folgende Bau- und Bodendenkmäler:
Organisationseinheiten
Fachbereich 3, Planen, Bauen und Gebäudemanagement | |
Amtshausstraße 1 48739 Legden Telefon: 02566 910-232 Telefax: 02566 910-253 | Montag bis Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Donnerstag auch 14.30 - 17.00 Uhr |