Online-Information Stiftshaus Asbeck
Mit der nun hier vorliegenden Online-Information zum geplanten STIFTSHAUS in Asbeck wird den Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Möglichkeit der Information und Beteiligung an diesem Projekt geboten. Ein jahrelanger, fortlaufender Prozess der Bürgerbeteiligung geht dieser aktuellen öffentlichen Auslegung der Pläne voraus und schließt diese ab.
Das „Integrierte Handlungskonzept“ aus dem Jahre 2014, das im November des Jahres mit Mehrheit im Rat der Gemeinde verabschiedet wurde und dem eine Bürgerbeteiligung vorgeschaltet war, benennt ein „Bürgerhaus“ in Asbeck für „Vereine, Veranstaltungen etc.“ und beruft sich dabei auf eine „bürgerschaftliche Initiative“.
Auch der bauliche Lückenschluss an der Asbecker Hunnenporte wird bereits im „Integrierten Handlungskonzept“ wie folgt beschrieben: „Geplant ist das historische Gebäude „Hunnenporte“ bis zum Küchenhof zu arrondieren; in Anlehnung an das Urkataster von 1827.“
Der Bedarf eines „Bürgerhauses“ in Asbeck hat sich über Jahre fortgeschrieben und findet einen festen Ankerpunkt in einer Projektskizze aus dem Jahre 2019 der LEADER-Region Kulturlandschaft Ahaus-Heek- Legden. Das Projekt wurde vom Vorstand der LEADER-Region im Jahre 2020 beschlossen. Es sollen 250.000 € Fördermittel eingebracht werden.
Bereits sehr früh zeichnete sich ein starkes Interesse der Katholischen Pfarrgemeine St. Brigida – St. Margareta am Projekt STIFTSHAUS Asbeck ab. Die Pfarrgemeinde, in dessen Gremien das STIFTSHAUS sehr begrüßt wird, wird ein Nutzer des Bürgerhauses sein und sich mit 125.000 € am Projekt beteiligen.
Im Februar 2020 stellten der Bürgermeister und der Bauamtsleiter die Planungen auf Einladung des Heimatvereins Asbeck einem interessierten Publikum öffentlich vor. An dieser Stelle nutzten bereits zahlreiche Bürger die Möglichkeit der Information und Aussprache.
Über konstruktive Anregungen, Hinweise, Kritik etc. freuen wir uns und erwarten gerne Eure/Ihre Mitteilung sowohl telefonisch als auch idealerweise schriftlich an Helmut Schiermann (siehe rechts: Ansprechpartner/E-Mail-Adresse) bis zum 15.03.2021!